
Die Ausbildung an Schubmaststaplern absolvieren Inhaber eines Staplerscheins Stufe 1 in einer 1-Tages-Intensiv-Schulung. Dort werden theoretische Inhalte, wie rechtliche Grundlagen und Umgang mit Last, gelehrt sowie praktische Fahr- und Stapelübungen durchgeführt.
Stufe 2: Zusatzausbildung in Viersen / Dortmund
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung
Allgemeine Ausbildung der Stufe 1 für Frontgabelstapler
Dauer der Ausbildung
1 Tag für Teilnehmer mit Fahrausweis der Stufe 1 für Frontgabelstapler
Abschluss
Erweiterung des vorhandenen, personenbezogenen Fahrausweises/Membercard für Flurförderzeuge
Schulungsort
Schulung im STILL Drivers Club Viersen oder der STILL Hauptniederlassung Dortmund.
— 28 February 2017